MWW
Rechtsanwälte
Kündigungsschutzrecht
Unberechtigte Kündigung abwehren. Verhandlungsposition im Arbeitsrechtsstreit wahren.
Eine Arbeitgeberkündigung ist ein erheblicher Einschnitt im Berufsleben des Arbeitnehmers. Auf dem Spiel steht nichts geringeres als Karriereplan, sozialer Status und Existenzgrundlage des Arbeitnehmers mit möglichen erheblichen Folgen auf den Lebensstandard, laufende Finanzierungen und Unterhaltsleistungen.
Die Reaktion auf Kündigungen, gleich ob die Weiterbeschäftigung oder günstige Konditionen für das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis angestrebt werden, ist entscheidend für die Zukunft des Arbeitnehmers. Der Schlüssel zu Erfolg ist eine gute Beratung, die nicht nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern auch die weiteren Auswirkungen betrachtet.
„Wer erfolgreich verhandeln will, muss sich alle Möglichkeiten offenhalten. Das richtige Mittel ist meist die Kündigungsschutzklage.“
Nach Ausspruch der Kündigung hat der Arbeitnehmer eine Frist von drei Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Nach Verstreichen der Frist gilt die Kündigung als wirksam und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht fest. Für weitere Forderungen gegen den Arbeitgeber ist dann das wichtigste Druckmittel endgültig verloren.
Ob, wie und mit welchem Ziel gegen die Kündigung vorgegangen werden soll, muss daher rasch geklärt werden. Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte betrachten wir die strategische Planung des richtigen Umgangs mit Kündigungen und Kündigungsschutzklagen als Kerntätigkeit in der Arbeitnehmervertretung.
Unsere Expertise im Kündigungsschutzrecht
Wir prüfen die Kündigung auf Formfehler und materielle Berechtigung.
Wir beraten Sie zu den Folgen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenso wie zu den Folgen seiner Fortsetzung.
Wir erheben Kündigungsschutzklagen und vertreten Ihre Interessen in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Wir sind ein erfahrenes Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten mit Spezialisierung auf das Arbeitsrecht. Wir beraten bundesweit.
Ansprechpartner
Johannes Zimmermann
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
MWW Rechtsanwälte Dr. Psczolla Zimmermann PartG mbB
Tel.: 0261 98868000 oder 0228 29971280
E-Mail: zimmermann@kanzlei-mww.de